Unter Krankenfahrten mit dem Taxi versteht man die Beförderung von Kranken, die sitzend gefahren werden können und die keine medizinische Betreuung/Behandlung während der Fahrt benötigen. Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen und rechnen direkt mit den Kassen ab.
Wir sind Partner aller Krankenkassen und rechnen Krankenfahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wenn Sie über einen Transportschein verfügen, müssen Sie sich also um nichts weiter kümmern und kommen in den vollen Genuss unseres Transportservice. Profitieren Sie von unseren engen Kooperationen mit Kliniken und spezialisierten Praxen in der Region sowie überregionalen Gesundheitszentren.
Kundenfreundlichkeit und unterstützende Hilfe endet bei uns nicht mit dem Ende der Fahrt. Auf Wunsch bringen Sie unsere Fahrer bei stationären Krankenhausaufenthalten zur Patientenaufnahme bzw. direkt auf die jeweilige Station. Für Fahrgäste im Rollstuhl haben wir ein speziell umgebautes Fahrzeug zur Verfügung, das den Transport mehrerer Rollstühle ermöglicht. Durch einen Aufzug haben die Fahrgäste einen angenehmen Ein- und Ausstieg.
Sprechen Sie uns gerne an, wir informieren Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten.
Wussten Sie, dass sechs von zehn Krankenfahrten nicht mit dem Krankenwagen sondern per Taxi erfolgen? In diesen Fällen benötigen Patienten keinen medizinisch ausgestatteten Krankenwagen oder Sanitäter, um zum Arzt oder ins Krankenhaus zu kommen. Das betrifft zum Beispiel Personen, die regelmäßig Termine zur Dialyse oder Strahlentherapie wahrnehmen müssen.
Pflegebedürftige dürfen auch dann ein Taxi ordern, wenn sie zu einer ambulanten Behandlungen gefahren werden müssen. Voraussetzung dafür ist die Einstufung in die Pflegegrade vier und fünf oder Pflegegrad drei bei eingeschränkter Mobilität. Wir bieten diese Krankenfahrten zu vergünstigten Tarifen an.
Für uns ist ist es dabei selbstverständlich, dass wir uns intensiv um unsere Fahrgäste kümmern, sie in der Wohnung abholen und auch wieder dorthin zurückbringen. Das gehört von uns zum Service - selbst wenn dieser von den Krankenkassen nicht vergütet wird.